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Tag: Abmahnung
Abmahnungen und Schlimmeres
Es ist traurig, aber wahr: Immer wieder gibt es kostspielige Abmahnungen von Blogs. Das hat meiner Meinung nicht nur damit zu tun, dass die Blogszene nicht nur in Augsburg kräftig wächst. Es hat wohl auch damit zu tun, dass Menschen, vor allem gebildete und engagierte Menschen vom passiven User anderer Medienprodukte immer mehr zum Produzenten eigener Meinungsbeiträge werden. Weil aber die wenigsten Blogger Rechtswissenschaften studiert und sich auf Medien- oder Presserecht spezialisiert haben, kann es schnell vorkommen, dass sie ungeschickt formulieren und sich jemand anderes auf den Schlips getreten fühlt. Üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung oder Geschäftsschädigung können da schnell im Spiel sein.
Was beinhaltet eine solche Abmahnung? Der Blogger wird aufgefordert, seinen Eintrag zu entfernen und er soll eine Unterlassungserklärung abgeben. Auch die Anwaltskosten der Gegenseite soll er übernehmen.
Wenn der Blogger in einem solchen Fall nicht weiß, was er machen soll, wird er sich einen Anwalt nehmen und wird seinen Anwalt arbeiten lassen, nicht dass er aus Dummheit noch weitere Fehler begeht. Kommt es zu einer gütlichen Regelung zwischen dem Anwalt der Gegenseite und dem eigenen, kann das leicht vierstellige Summen kosten. Wohlgemerkt: Das ist noch die harmloseste Variante. Lässt es ein Blogger auf einen Prozess ankommen, weil er sich im Recht fühlt, kommen schnell fünfstellige Summen ins Spiel, wenn er verliert.
Ein Grund für Abmahnungen von Bloggern könnte sein, dass viele Menschen oder Unternehmen merken: Wir haben nicht nur ein Image in der realen, sondern auch in der virtuellen Welt. Und das kann durch Blogger beschädigt werden. Und deshalb wächst der Argwohn von Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, und von Unternehmern gegenüber Bloggern.
Ich habe das alles vor ein paar Wochen noch nicht gewusst und habe bis dahin frisch, frei und fröhlich geglaubt bloggen zu können. Heute bin ich hochsensibilisiert und weiß, dass das Publizieren eines Blogs, auch wenn es nur wie meines 100 Besucher am Tag hat, sehr gefährlich sein kann. Die Zahl der Besucher kann nämlich innerhalb von einem Tag auf 1.000, 2.000 oder mehr hochschnellen.
Und wenn man, das musste ich lernen, glaubt, ein Recht auf freie Meinungsäußerung zu haben, so stimmt das zwar, aber man muss die Feinheiten sehen. »Mir schmeckt das Essen nicht« ist eine Meinungsäußerung, aber »Das Essen ist verdorben oder giftig« ist eine Tatsachenbehauptung und kann eine Abmahnung durch den Koch des Essens zur Folge haben. Mit anderen Worten: Behauptungen müssen beweisbar sein.
Auch habe ich in den letzten Tagen lernen müssen: Alles, was ich schreibe, muss belegbar sein. Bevor ich etwas schreibe, muss ich mich fragen: Kann ich das, was ich schreibe, auch wirklich beweisen? Dann kann ich mich als Blogger wehren. Aber: Auch in diesem Fall könnte ein anderer oder ein Unternehmen versuchen, gegen mich als Blogger vor Gericht zu gehen. Jeder Blogger braucht also einen langen Atem und die finanzielle Basis, um Rechtsstreitigkeiten durchzustehen.
Nun ist es aber nicht so, dass ein Blogger per se ein guter Mensch ist und die anderen, die abmahnen, die Bösen sind. Es gibt wirklich berechtigte Abmahnungen, eben wenn Blogger etwas behaupten, was sie nicht beweisen können, also einfach etwas behaupten. In dem Fall spielt es auch keine Rolle, ob ein Blog 100 oder 10.000 Besucher am Tag hat, jeder könnte im Internet ja auf den unwahren Beitrag klicken.
Meiner Meinung nach hat die Rechtssprechung noch nicht den rechten Ausgleich zwischen divergierenden Interessen gefunden, was private Blogs angeht. Viele Blogger sind jüngere Leute, die nicht den wirtschaftlichen Hintergrund haben, um gerichtliche Streitigkeiten finanziell durchzuhalten.
Ich als Angestellter kann mir das auch nicht allzu oft leisten. Blogger wie ich, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen und schon etwas älter sind, bilden aber wohl noch die Ausnahme. Und auch Blogger, die keine Jugendlichen mehr sind, wissen in den wenigsten Fällen, welche Straftaten sie durch ihr Schreiben begehen können und dass sie wie studierte Journalisten behandelt werden.
Ich will hier nicht die Blogszene verteidigen und sagen: Die können schreiben, was sie wollen, die Blogger sind ja keine Zeitungen oder Presseorgane, sie sind unerfahren und man sollte sie in ein rechtliches Reservat bringen, wo andere Regeln für sie gelten und wo sie nicht belangt werden können, egal, was sie schreiben. Aber es gibt, das habe ich in den letzten Tagen recherchiert, bekannte Juristen, die sagen: Das Verhältnis zwischen Vergehen und Strafe oder Strafzahlung bzw. Anwaltskosten stimmt nicht bei privaten Bloggern.
Wörtlich hat Udo Vetter, ein Strafrechtler, der das Lawblog betreibt, z. B. in einem Interview mit der Tagesschau der ARD gesagt: »Es kann nicht sein, dass man für eine fahrlässige Urheberrechtsverletzung, die auch keinen wirtschaftlich relevanten Schaden angerichtet hat, plötzlich bis zu tausend Euro von einem Teenager verlangt. Das, was jetzt für Urheberrechtverletzungen eingeführt wird also diese 50-Euro-Grenze für die erste Abmahnung muss auch für Blogeinträge gelten.«
Und etwas später auf einer andere Frage meint Udo Vetter im Interview: »Meinungs-, Satire- und Blogfreiheit wird durch wirtschaftliche Übermacht unterdrückt. Sehr viele Abmahnungen werden mit der Finanzkraft des Abmahnenden durchgesetzt. In der Regel kommt es auch nicht zum Prozess, da der Abgemahnte im Hinblick auf die möglichen Kosten sofort klein beigibt. Das ist ein Verlust für das Recht, weil der wirtschaftliche Stärkere gewinnt. Und das kann es nicht sein. Meinungsäußerungen, Tatsachenbehauptung und sachliche Kritik müssen möglich sein, ohne dass dem Blogger gleich eine kostspielige Abmahnung ins Haus flattert.«
Dem ist von meiner Seite nichts hinzuzufügen. Ich werde an dem Thema dran bleiben. Es wird Zeit, dass wir als Blogger uns zusammenschließen und initiativ werden.
Das in diesem Beitrag verwendete Bild trägt den Titel "Iustitia" und stammt von Jutta Rotter / pixelio.de.
Matthias Stöbener 03.08.2008, 15.18 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Lustbarkeiten
Was ist denn jetzt los? Gerade mal 30 Einträge in dem Blog geschrieben und schon mehr als 400 Besucher am Tag? Was schreibe ich denn Interessantes? Naja, ich freue mich natürlich über so viele Besucher, aber das ist natürlich auch eine Verpflichtung. Ich bin nicht die Augsburger Skandalzeitung. Ich nähere mich Augsburg von einer anderen Seite. Mir ist es wichtig, dass Augsburger ihre Stadt noch näher kennen lernen, sie lieben lernen, die vielen Aspekte dieser wunderschönen Stadt wahrnehmen.
Andere Themen laufen hier am Rande mit. So auch die Sache mit der Abmahnung dieses Blogs. Ich habe in der Tat eine bekommen. Meiner Meinung nach unberechtigt. Und ich werde die nächsten Tage auch etwas dazu in diesem Blog schreiben - je nachdem, wie sich die Dinge weiter entwickeln und was ich mit meiner Anwältin bespreche. Denn ich will vorsichtig sein, was ich hier schreibe. Ganz klar. Man kann heute nicht mehr sicher sein, dass man nicht verklagt wird, wenn man "Pups" sagt. Wie gesagt: Nächste Woche, wenn ich mich mit meiner Rechtsanwältin besprochen habe, mehr dazu.
Heute will ich einen Hinweis auf die Lustbarkeiten geben, an denen sich Augsburger im 18. Jahrhundert erfreuten. Bitte nicht abwinken nach dem Motto: Was gehen uns die Menschen im 18. Jahrhundert an! Die haben genauso geliebt und gelitten wie heute. Die hatten ähnliche Träume wie wir und haben sich an ähnlichen Dingen erfreut. Ich fand es spannend zu lesen, was sie im Lauf des Jahres alles trieben, die Augsburger um 1730. Es gibt dazu einen anonymen Text, den ich in dem Buch "Morgen Augsburg" gefunden habe und den Sie hier lesen können. Viel Vergnügen!
Das Augsburgische Jahr
Matthias Stöbener 17.07.2008, 08.18 | (1/0) Kommentare (RSS) | TB | PL




